Bachelor of Arts Geschichte
An der Universität wird der Studiengang Geschichte mit einem zweiten Fach studiert, zusätzlich sind die General Studies für alle obligatorisch.
Für sämtliche Fragen rund um das BA-Studium können Sie sich gerne an mich wenden. Sie erreichen mich dazu in meiner allgemeinen Sprechstunde, für die Sie sich auf Moodle (Link) eintragen eintragen können, oder per Mail.
Da es eine Reihe von Routinevorgängen gibt, für die ein Sprechstundentermin nicht notwendig ist, möchte ich Sie bitten, sich die folgenden Hinweise durchzulesen, falls es um die Anerkennung von Praktika, Exkursionen oder externen Prüfungsleistungen geht.
1. Anerkennung von Praktika
Wenn Sie ein Praktikum in einem Arbeitsfeld für Historiker*innen durchgeführt haben und über die von der Prüfungsordnung geforderten Nachweise verfügen, kann ich Ihr Praktikum (im Umfang von 300 Stunden) oder ein Teilpraktikum (im Umfang von mindestens 150 Stunden) für das Prüfungsamt bescheinigen.
Dazu senden Sie mir bitte folgende Dokumente per Email zu:
- Ihren Praktikumsbericht (im Umfang von mind. 2 DIN-A4 Seiten a 3.000 Zeichen)
- den von der Praktikumsstelle ausgefüllten Tätigkeitsnachweis (ANHANG III der gemeinsamen Prüfungsordnung 2019, S. 19): Bescheinigung der Praktikumsstelle (pdf)
- die von Ihnen bereits vorausgefüllte Bescheinigung (ANHANG IV der gemeinsamen Prüfungsordnung 2019, S. 20): Bescheinigung Praktika (pdf)
Die Dokumente benennen Sie bitte mit Ihrem Nachnamen in der Form: „NACHNAME, Praktikumsbericht/Tätigkeitsnachweis/Bescheinigung.pdf“
Auf dieser Grundlage ergeht dann eine Anerkennung des Praktikums an das ZPA, über das Sie im CC in Kenntnis gesetzt werden.
2. Anrechnung von Exkursionstagen
In bestimmten Fällen können Sie sich Exkursionstage bei mir anrechnen lassen.
Achtung: Das gilt nicht, wenn Sie in einer Exkursion am Historischen Institut einen Schein erhalten haben. Diese Scheine werden von Ihnen direkt beim ZPA eingereicht.
Für die Anrechnung von Exkursionen müssen Sie nur in folgenden Fällen zu mir:
- Sie studieren nach der PO BA 2022 und haben die Möglichkeit drei der sieben Exkursionstage eigenständig zu bestreiten (näheres dazu in §6 der PSO BA Geschichte 2022, Weblink). In diesem Fall senden Sie mir bitte per Mail einen Nachweis zu (z.B. Museumseintrittskarte) sowie einen Exkursionsbericht im Umfang der durch die Prüfungsordnung jeweils vorgegebenen Seiten.
- Sie haben an einer Exkursion oder einem Exkursionsseminar eines anderen Instituts teilgenommen, das aber eine historische Ausrichtung aufweist. In diesen Fällen sollten Sie das vorab mit mir klären. Wenn eine Anrechnung für das Fach Geschichte möglich ist, lassen Sie mir den Exkursionsschein mit Unterschrift der Lehrperson per Mail zukommen.
In diesen beiden Fällen bitte ich Sie mir je nach Fall eines der folgenden Formulare gemeinsam mit den übrigen oben genannten Unterlagen zukommen zu lassen.
Zusätzlich zu den unter 1. und 2. gelisteten Dokumenten senden Sie mir bitte die folgenden von Ihnen vorausgefüllten Dokumente zu:
- Für fachfremde Exkursionen: Formular Anerkennung fachfremder Exkursionen (pdf)
- Für eigenständige Exkursionen: Formular Anerkennung eigenständiger Exkursionstage (pdf)
Die Dokumente benennen Sie bitte mit Ihrem Nachnamen in der Form: „NACHNAME, Exkursionsnachweis/Exkursionsbericht/Exkursionsanrechnung.pdf“
Auf dieser Grundlage kann dann eine Anerkennung der Exkursionstage an das ZPA ergehen, über die Sie im CC in Kenntnis gesetzt werden.
3. Anerkennung von Prüfungsleistungen
Falls Sie Prüfungsleistungen von einem anderen Studiengang oder einer anderen Hochschule für das BA-Studium Geschichte anrechnen lassen möchten (bei Studiengang- oder Hochschulwechsel oder im Fall eines Auslandsstudiums), erfolgt dies über das nachstehende Formular: Antrag_auf_Anrechnung_von_Studien-_und_Pruefungsleistungen_Einstufung_in_Fachsemester (pdf).
Dieses Formular senden Sie mir bereits vorausgefüllt mit allen Angaben zu Ihrer Person und den bisher erbrachten Leistungen zu.
Zusätzlich benötige ich einen Nachweis über die erbrachten Leistungen:
- Im Fall eines Studiengangwechsels Ihre Notentabelle
- Im Fall eines Auslandssemesters das Transcript of Records und ggf. Learning Agreement
- Bei Universitätswechsel ebenfalls Notentabelle/Transcript of Records mit einem Link zu den entsprechenden Modulbeschreibungen
Die Dokumente benennen Sie bitte mit Ihrem Nachnamen in der Form: „NACHNAME, Notennachweis/Learning Agreement/Anrechnung von Prüfungsleistungen.pdf“
Auf dieser Grundlage kann dann eine Anerkennung der Prüfungsleistungen an das ZPA ergehen, über die Sie im CC in Kenntnis gesetzt werden.
4. Modulübergreifende Prüfung (MüP)
Informationen zur MüP finden Sie in der gemeinsamen Prüfungsordnung aller Bachelorstudiengänge von 2019 (LINK).
Die MüP ist eine mündliche Prüfung im Umfang von 30 Minuten, die bei zwei Prüfenden abgelegt wird. Sie können sich jederzeit für die modulübergreifende Prüfung beim Zentralen Prüfungsamt anmelden. Einschränkend gilt nur, dass Sie 1.) von der Bachelorarbeit abgesehen bereits alle sonstigen Studien- und Prüfungsleistungen abgelegt haben und 2.) zwischen der letzten Modulprüfung und dem Termin der MüP mindestens zwei Werktage liegen müssen. Die Zulassung, die Ihnen das Zentrale Prüfungsamt ausstellt, legen Sie den Prüfenden vor, die nur auf dieser Grundlage die Prüfung durchführen können. Den Termin Ihrer MüP legen Sie gemeinsam mit Ihren beiden Prüfenden fest. Bedenken Sie bei der Wahl Ihrer Prüfenden, dass diese zwei verschiedene Teilepochen des Fachs vertreten müssen. Von dieser Einschränkung abgesehen, können Sie bei allen Lehrpersonen des Historischen Instituts die MüP ablegen.
Was die Themenwahl und inhaltliche Ausgestaltung der Prüfung anbelangt, müssen Sie sich mit den jeweiligen Prüfenden besprechen.
Zum 1. Oktober 2022 traten für sämtliche Studiengänge des Historischen Instituts neue Studienordnungen in Kraft.
Bitte beachten Sie auch die neuen Basisfächer und Fachvertiefungen im Rahmen der optionalen Studien des Bachelors.
Bachelor: Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Geschichte und die Module in den Optionalen Studien an der Universität Greifswald vom 15.07.2022, hochschulöffentlich bekanntgemacht am 18.07.2022.
- gilt ab dem 1.10.2022 für Studierende im 1. Fachsemester sowie bei Umschreibung, wenn dies bis zum 30.04.2023 beantragt wird.
(Die bisherige Satzung tritt zum 30. September 2027 außer Kraft. Es erfolgt dann eine Umschreibung in die neue Ordnung.)
Zum Wintersemester 2020/2021 trat folgende Prüfungs- und Studienordnung in Kraft:
Nähere Informationen zur Beantragung des Studiengangwechsels
Grundsätzlich ist der Studiengangswechsel im Studierendensekretariat zu beantragen. Nähere Informationen finden Sie hier: Link
Hierzu wird unter anderem eine Anrechnung der bisherigen Studienleistungen benötigt. Das Formular "Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen/Einstufung in Fachsemester" (pdf) befinden sie hier.
Die Anrechnung selbst ist durch die Fachstudienberaterin des Historischen Instituts, Frau Dr. Jasmin Hauck, durchzuführen. Es ist ungemein hilfreich, wenn die Studierenden die absolvierten Module mit Prüfungsleistung (mündliche Prüfung / Hausarbeit) und Note in das Formular eintragen.
Da der Antrag auf Studiengangswechsel unwiderruflich ist, sollten die Studierenden im Vorfeld der Antragstellung die Anrechnung mit dem Fachstudienberater anhand des Notenspiegels besprechen.
Kontakt
Dr. Jasmin Hauck
Bachelorbeauftragte
Domstraße 9a
Raum 1.09
Tel.: +49 (0)3834 420 3313
jasmin.hauck(at)uni-greifswald.de
Studien- und Prüfungsordnungen
- Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Geschichte und die Module in den Optionalen Studien an der Universität Greifswald vom 15.07.2022, hochschulöffentlich bekanntgemacht am 18.07.2022 (gilt ab dem Wintersemester 2022/23).
- Prüfungs- und Studienordnung 2020 (gilt ab dem Wintersemester 2020/21).
- Prüfungs- und Studienordnung 2012
(Die bisherige Satzung tritt zum 30. September 2027 außer Kraft. Es erfolgt dann eine Umschreibung in die neue Ordnung.)
Studienleistungen
Studienleistungen werden - seit dem Wintersemester 2024/25 - wie Prüfungsleistungen online im Selbstbedienungsportal HIS-LSF angemeldet und online verbucht. Die Anmeldung durch die Studierenden soll dann erfolgen, wenn die Studienleistung bereits erbracht wurde oder kurz vor der Fertigstellung steht. Dabei gilt keine Frist.
Ohne vorherige Anmeldung der Studienleistung im System HIS-LSF wird zukünftig keine Studienleistung mehr verbucht. Zudem erfolgt die Verbuchung auch nur dann (das ist aber insoweit unverändert), wenn ALLE Studienleistungen eines Moduls (eines Studierenden) erfolgreich erbracht wurden.
Formulare
Die nachfolgenden Informationen sind allgemeiner Art und entbinden die Studierenden nicht von ihren Mitwirkungspflichten, wie z. B. dem Lesen der einschlägigen Prüfungs- und Studienordnungen.
Praktika:
- Bescheinigung der Praktikumsstelle (pdf) (Anhang III der GPSO 2019, S. 19)
- Bescheinigung Praktika (pdf) (Anhang IV der GPSO 2019, S. 20)
Anerkennung Exkursionen:
Anerkennung von Prüfungsleistungen (Einstufung in Fachsemester):
Hausarbeiten
- Zuteilung eines Themas für eine Hausarbeit2 MB
- Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für Hausarbeiten2 MB
- Selbstständigkeitserklärung1 MB
Abschlussarbeiten
Gemeinsame Bestimmungen für Bachelorstudiengänge
- Rahmenprüfungsordnung 2021 vom 18.03.2021
- Gemeinsame Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge vom 20.09.2007
- Gemeinsame Prüfungs- und Studienordnung für Bachelorteilstudiengänge und die General Studies 2018 vom 23.08.2012
- Gemeinsame Prüfungs- und Studienordnung für Bachelorteilstudiengänge und die Optionalen Studien 2019 vom 12.07.2019
Die GPS BA 2019 findet nur auf solche Prüfungsordnungen Anwendung, die ebenfalls 2019 erlassen wurden.