Master of Arts Geschichtswissenschaft

An der Universität Greifswald wird ein allgemeiner Geschichtswissenschafts-Master angeboten und qualifiziert den Absolventen zum wissenschaftlich tätigen Historiker.

 

Zum 1. Oktober 2022 treten für sämtliche Studiengänge des Historischen Instituts neue Studienordnungen in Kraft. 

Bitte prüfen Sie, ob Sie in die neuen Studienordnungen wechseln wollen, da sich fallweise einige Vorteile ergeben: Einbau der Lateinausbildung ins Studium, Wegfall von Überblicks- und Schwerpunktmodul, Wegfall des Fachpraktikums, Möglichkeit von Exkursionsersatzleistungen, weniger Hausarbeiten). Ein Wechsel ist nur bis zum 30. April 2023 möglich!

Master: Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Geschichtswissenschaft an der Universität Greifswald vom 22.08.2022, hochschulöffentlich bekanntgemacht am 23.08.2022

- gilt ab dem 1. 10. für Studierende im 1. Fachsemester sowie bei Umschreibung, wenn dies bis zum 30.04.2023 beantragt wird.
(Die bisherige Satzung tritt zum 31. März 2024 außer Kraft. Es erfolgt dann eine Umschreibung in die neue Ordnung.) 

 

Nähere Informationen zur Beantragung des Studiengangwechsels

Grundsätzlich ist der Studiengangswechsel im Studierendensekretariat zu beantragen. Link

Hierzu wird unter anderem eine Anrechnung der bisherigen Studienleistungen benötigt. Das Formular "Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen" (pdf) befindet sich auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamts.

Die Anrechnung selbst ist durch den Fachstudienberater des Historischen Instituts, Herrn Dr. Moderow, durchzuführen. Es ist ungemein hilfreich, wenn die Studierenden die absolvierten Module mit Prüfungsleistung (mündliche Prüfung / Hausarbeit) und Note in das Formular eintragen.


Da der Antrag auf Studiengangswechsel unwiderruflich ist, sollten die Studierenden im Vorfeld der Antragstellung die Anrechnung mit dem Fachstudienberater anhand des Notenspiegels besprechen.

 

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Kontakt

Masterbeauftragter des Historischen Instituts