Aktuelle Informationen zu Satzungsänderungen im Lehramtsstudium Geschichte (Regionale Schule & Gymnasium, Haupt- und Beifach, PO 2012 und 2022)

Die Studienkommission des Senats hat am 10.03.2026 weitreichende Anpassungen der Studien- und Prüfungsordnungen beschlossen. 

Nachfolgend informieren wir Sie über die geplanten Neuerungen:

1. Lehramt an Regionalen Schulen (PO-Versionen 2012 und 2022), Haupt- und Beifach
Für die Studiengänge des Lehramts an Regionalen Schulen wurde eine Änderungssatzung verabschiedet, die wesentliche Erleichterungen im Studienverlauf vorsieht:
• Wegfall des Latinums: Das Latinum ist künftig weder als Teilnahme- noch als Prüfungsvoraussetzung erforderlich.
• Anpassung der Exkursionstage: Die Anzahl der verpflichtenden Exkursionstage wird von bisher 10 auf 4 Tage reduziert.
• Inkrafttreten: Diese und weitere Änderungen sollen rückwirkend zum 01.01.2026 wirksam werden.

Hinweis: Die Satzung muss aktuell noch dem Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten (WKM) angezeigt und durch das Bildungsministerium (BM) offiziell genehmigt werden.

2. Lehramt an Gymnasien (PO-Versionen 2012 und 2022), Hauptfach
Eine entsprechende Änderungssatzung für das Lehramt an Gymnasien befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Angestrebt werden hier folgende Anpassungen:
• Neuregelung der Lateinkenntnisse: Auch hier soll das Latinum als formale Voraussetzung entfallen und durch den Nachweis „gesicherter Lateinkenntnisse“ ersetzt werden.
• Gesicherte Lateinkenntnisse liegen insbesondere vor, wenn nach vierjährigem Schulunterricht auf dem Schulzeugnis mindestens ausreichende Leistungen attestiert oder die Module Latein 1, Latein 2 und Latein 3 erfolgreich abgeschlossen werden. Bei Fragen z.B. bei bereits abgelegten Latein-Modulen wenden Sie sich bitte ans Zentrale Prüfungsamt (zpauni-greifswaldde)
• Exkursionen: Analog zum Lehramt an Regionalen Schulen ist eine Verkürzung auf 4 Exkursionstage geplant.


Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Änderungen erst nach der formalen Beschlussfassung, Genehmigung und Veröffentlichung der Satzungen rechtskräftig werden.
Wir halten Sie an dieser Stelle über den weiteren Fortschritt auf dem Laufenden.


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