Studienangebot

Lehramt Geschichte an Gymnasien (Staatsexamen)

Lehramt Geschichte an Regionalen Schulen (Staatsexamen)

Lehramts-Beifach Geschichte (Informationen folgen)

Lehramts-Beifach Bilinguales Lehren und Lernen (mit Anteilen aus der Geschichte)

Bachelor Geschichte (B.A.) (Teilstudiengang im Zwei-Fach-Bachelor)

Angebote für die Optionalen Studien im Zwei-Fach-Bachelor (Basisfach, Fachvertiefung, Sprachen und Kompetenzen) (Informationen folgen) 

Master Geschichtswissenschaft (M.A.)

Master History and Culture of the Baltic Sea Region (M.A.)

 

23.07.2024: neues Hausarbeitsformular

Das Zentrale Prüfungsamt hat das Formular für die Hausarbeiten überarbeitet. Dieses ist endlich online beschreibbar und bilingual verfügbar.

24.08.2022: Neue Prüfungs- und Studienordnungen für alle Studiengänge des Instituts

Zum 1. Oktober 2022 treten für sämtliche Studiengänge des Historischen Instituts neue Studienordnungen in Kraft. 

Bitte prüfen Sie, ob Sie in die neuen Studienordnungen wechseln wollen, da sich fallweise einige Vorteile ergeben: Einbau der Lateinausbildung ins Studium, Wegfall von Überblicks- und Schwerpunktmodul, Wegfall des Fachpraktikums, Möglichkeit von Exkursionsersatzleistungen, weniger Hausarbeiten). Ein Wechsel ist nur bis zum 30. April 2023 möglich!

Bitte beachten Sie auch die neuen Basisfächer und Fachvertiefungen im Rahmen der optionalen Studien des Bachelors.


Lehramt Gymnasium: Prüfungs- und Studienordnung für den Teilstudiengang Geschichte im Lehramtsstudiengang Gymnasium an der Universität Greifswald vom 28.06.2022, hochschulöffentlich bekanntgemacht am 08.08.2022

- gilt ab 01.10.2022 für Studierende im 1. Fachsemester sowie bei Umschreibung, wenn dies bis zum 30.04.2023 beantragt wird.
(Die bisherige Satzung tritt zum 30. September 2029 außer Kraft. Es erfolgt dann eine Umschreibung in die neue Ordnung.) 

 

Lehramt Regionale SchulePrüfungs- und Studienordnung für den Teilstudiengang Geschichte im Lehramtsstudiengang Regionale Schule an der Universität Greifswald vom 28.06.2022, hochschulöffentlich bekanntgemacht am 08.08.2022

- gilt ab 01.10.2022 für Studierende im 1. Fachsemester sowie bei Umschreibung, wenn dies bis zum 30.04.2023 beantragt wird.
(Die bisherige Satzung tritt zum 30. September 2029 außer Kraft. Es erfolgt dann eine Umschreibung in die neue Ordnung.) 

 

Lehramt Beifach: Prüfungs- und Studienordnung für das Beifach Geschichte in den Lehramtsstudiengängen Gymnasium und Regionale Schule an der Universität Greifswald vom 28.06.2022, hochschulöffentlich bekannt gemacht am 08.08.2022

- gilt ab 01.10.2022 für Studierende im 1. Fachsemester sowie bei Umschreibung, wenn dies bis zum 30.04.2023 beantragt wird.
(Die bisherige Satzung tritt zum 31. März 2024 außer Kraft. Es erfolgt dann eine Umschreibung in die neue Ordnung.) 

 

Bachelor: Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Geschichte und die Module in den Optionalen Studien an der Universität Greifswald vom 15.07.2022, hochschulöffentlich bekanntgemacht am 18.07.2022. 

- gilt ab dem 1.10.2022 für Studierende im 1. Fachsemester sowie bei Umschreibung, wenn dies bis zum 30.04.2023 beantragt wird.
(Die bisherige Satzung tritt zum 30. September 2027 außer Kraft. Es erfolgt dann eine Umschreibung in die neue Ordnung.) 

 

Master: Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Geschichtswissenschaft an der Universität Greifswald vom 22.08.2022, hochschulöffentlich bekanntgemacht am 23.08.2022

- gilt ab dem 1.10.2022 für Studierende im 1. Fachsemester sowie bei Umschreibung, wenn dies bis zum 30.04.2023 beantragt wird.
(Die bisherige Satzung tritt zum 31. März 2024 außer Kraft. Es erfolgt dann eine Umschreibung in die neue Ordnung.) 

 

Nähere Informationen zur Beantragung des Studiengangwechsels

Grundsätzlich ist der Studiengangswechsel im Studierendensekretariat zu beantragen. Link

Hierzu wird unter anderem eine Anrechnung der bisherigen Studienleistungen benötigt. Das Formular "Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen" (pdf) befindet sich auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamts.

Die Anrechnung selbst ist durch die Fachstudienberater des Historischen Instituts, Herrn Dr. Moderow (Lehramt/MA) bzw. Herrn Dr. Werlich (BA), durchzuführen. Es ist ungemein hilfreich, wenn die Studierenden die absolvierten Module mit Prüfungsleistung (mündliche Prüfung / Hausarbeit) und Note in das Formular eintragen.


Da der Antrag auf Studiengangswechsel unwiderruflich ist, sollten die Studierenden im Vorfeld der Antragstellung die Anrechnung mit dem Fachstudienberater anhand des Notenspiegels besprechen.