Das Wismarer Tribunal

Politische Wirksamkeit und personelle Strukturen des Oberappellationsgerichtes in den schwedischen Reichsterritorien 1653-1815

„Das Wismarer Tribunal. Politische Wirksamkeit und personelle Strukturen des Oberappellationsgerichtes in den schwedischen Reichsterritorien 1653-1815" ist das Thema eines mit Unterstützung der Fritz Thyssen

Stiftung begonnenen Projekts von Professor Dr. Michael North, Historisches Institut der UniversitätGreifswald. Das Projekt schließt sich inhaltlich an das im März 1999 ausgelaufene Projekt der VW-Stiftung „Die Integration des südlichen Ostseeraumes in das Alte Reich“ an. Untersucht werden soll das politischrechtliche Wirken des Wismarer Tribunals als Schiedsstelle zwischen dem schwedischen König und den Landständen der deutschen Territorien und die damit zusammenhängende Personalpolitik in der Zeit zwischen dem Westfälischen Frieden und der Neuordnung Deutschlands durch den Wiener Kongress. Nach dem Dreißigjährigen Krieg fielen die Herzogtümer Bremen, Verden und Vorpommern, das Fürstentum Rügen und die Herrschaft Wismar an Schweden. Der schwedische Herrscher erhielt das privilegium de non appellando, das den Untertanen der Territorien den Weg an die obersten deutschen Reichsgerichte praktisch verwehrte; er wurde allerdings zur Einrichtung eines Oberappellationsgerichtes, des sog. Wismarer Tribunals, verpflichtet, dessen Richter gemeinsam von ihm und den Landständen der beherrschten deutschen Territorien bestellt werden sollten. Obwohl sich das Wismarer Tribunal in seiner Struktur und bei der Besetzung der Richterstellen am Reichskammergericht zu

orientieren hatte, konnte es sich erst allmählich gegenüber dem Organisationsprinzip des Stockholmer Hofgerichts und dessen Personalpolitik emanzipieren. Das Forschungsvorhaben soll die Fälle mit politischer Brisanz in den Blick nehmen und einzelne Aspekte dieser Prozessgruppe auswählen und analysieren. Die Konzentration liegt dabei vorrangig auf Fragen der Steuererhebung, der Belastung mit Sonderabgaben in Kriegszeiten sowie der Eingriffe in die Privilegien der Landstände. Es ist vorgesehen, auf diesen drei Politikfeldern ausgewählte Konflikte von ihrer Genese bis zur endgültigen Lösung darzustellen und miteinander zu vergleichen, um Aufschlüsse über die schwedische Herrschaft in den einzelnen Reichsterritorien zu erhalten. Eine weitere Aufgabe des Projekts ist die prosopographische, soziale und institutionell-funktionelle Erforschung des Gerichtspersonals.

 

Das Projekte wurde unter der Leitung von Prof. Dr. Michael North von dem Projektmitarbeiter PD Dr. Nils Jörn von Juni 1999 bis Mai 2001 durchgeführt.

Projektbeschreibung "Das Wismarer Tribunal" als PDF-Download